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Behindertengerechte Produkte

14. Februar 2016

Arbeitgeber, die mehr als 20 Personen in ihrem Unternehmen beschüftigen, sind gesetzlich verpflichtet, Behinderte und Schwerbehinderte einzustellen. So ist bei Neueinstellungen zu prüfen, ob eine freie Arbeitsstelle durch einen behinderten Menschen besetzt werden kann.

Dafür muss der zu besetzende Arbeitsplatz behindertengerecht ausgestattet werden – so werden Belastungen und weitere gesundheitliche Probleme vermieden. Wir helfen Ihnen dabei, einen Arbeitsplatz behindertengerecht auszustatten und bieten deshalb viele innovative Lösungen. So kann ihr neuer Mitarbeiter, trotz seiner körperlichen Beeinträchtigung sein volles Potenzial ausschöpfen. Wir arbeiten bereits seit zwei Jahrzehnten erfolgreich mit behinderten Menschen und helfen ihnen dabei jeden Lebensbereich mit individuellen Lösungen zu meistern.

Doch nicht nur im Berufs-, sondern auch im Privatleben gilt es Lösungen für den Alltag zu finden. So ermöglichen wir es, Wohnungen und Häuser behindertengerecht einzurichten und schaffen individuelle Kommunikationsmöglichkeiten. Barrierefreiheit lautet das Stichwort – so schaffen es auch behinderte Menschen ihren Alltag selbstständig zu meistern – und wir bieten dafür die passenden Lösungen.